Fläche

Energiepark Stade ehemalige AKW-Flächen

Teilregion Cuxhaven und Stade

Vorhaben-Nr. der Teilregion: 3

Beschreibung

Ziel ist die Entwicklung eines „Energieparks“ mit ca. 36 ha Bruttobauflächen elbseitig. Als ergänzende Nutzung im Südwesten wird Agri-Photovoltaik (Agri-PV) auf einer Flächengröße von rund 14 ha vorgesehen.

Die Potenzialfläche ist geeignet für

  • Ansiedlung NNT-Unternehmen
  • Energieanlage oder -infrastruktur

Standort

ehemalige Flächen des Kernkraftwerkes Stade

Größe der Potenzialfläche (ha): 50,00

Netto-Null-Technologien

  • Solartechnologien, einschließlich photovoltaische, thermoelektrische und thermische Solartechnologien
  • Batterie- und Energiespeichertechnologien
  • Wärmepumpen und Technologien für geothermische Energie
  • Wasserstofftechnologien, einschließlich Elektrolyseure und Brennstoffzellen
  • Technologien für nachhaltiges Biogas und Biomethan
  • Technologien zur Ausscheidung und Speicherung von CO2
  • Stromnetztechnologien, einschließlich elektrischer Ladetechnologien für den Verkehr und Technologien zur Digitalisierung des Netzes

Nutzungsart der Potenzialfläche

  • Gewerbegebiet (GE)
  • Industriegebiet (GI)
  • Sondergebiet (SO)

Status der Potenzialfläche

  • Bauerwartungsland inkl. Vorstufe

Besondere Merkmale und Standortvorteile

Es sollen innovative Anlagen zu Energieerzeugung, -umwandlung und -speicherung sowie deren Anwendung im industriellen Maßstab verwirklicht werden, welche das im ISEK (Integrierten Stadtentwicklungskonzept der Hansestadt Stade) beschriebene Thema Forschung und Entwicklung mit reflektieren und den raumordnerischen Vorgaben entsprechen. Die energiewirtschaftliche Nutzung berücksichtigt auch insofern die Standortbedingungen, als sie wenig Verkehrsaufkommen produziert und so angemessen auf die verkehrlichen und emissionstechnischen Gegebenheiten des Standortes und dessen Umfeld reagiert.

Die geplante Agri-PV stellt als innovative Kombination von Energieproduktion und Landwirtschaft einen Übergang vom Energiepark zu seiner von Obstanbau geprägten Umgebung dar und berücksichtigt zudem die begrenzte Emissionskontingentierung des Energieparks.

Raumwiderstände

Zahlreiche Industrie- und Gewerbestandorte in Deutschland sind Bestandteil einer sog. Gemengelagenproblematik, d.h. dass eine schutzwürdige Wohnbebauung sich im zeitlichen und räumlichen Zusammenhang mit emittierender gewerblich-industrieller Nutzung in deren Einwirkungsbereich in früheren Zeiten entwickelt hat; dies trifft auch auf das elbseitige Industriegebiet und seine Umgebung zu. Solche Standorte können auf Grundlage des aktuellen Planungsrechts nicht - oder nur unter erheblichen Erschwernissen – weiterentwickelt werden: Bestehende Bebauungspläne mit sog. Zaunwertfestsetzungen zum Schall sind angesichts der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nicht anwendungsfähig, neue Bebauungspläne können allerdings vor dem Hintergrund der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur Gliederung von Baugebieten iVm einer immissionsschutzrechtlich zwingend erforderlichen Kontingentierung des Schalls (insbesondere zur Nachtzeit) auch nicht rechtsfehlerfrei erlassen werden. Diese faktische Verunmöglichung von Bauleitplanung in Gemengelagen könnte durch eine Ergänzung des § 9 Abs. 1 a Nr. 23 a dergestalt gelöst werden, als dass den Gemeinden die Möglichkeit zur Festlegung von Emissionskontingenten auch jenseits der reinen Gliederung von Baugebieten eingeräumt wird (die leider nicht mehr zum Abschluss gebrachte Novellierung des Baugesetzbuches in 2024 sah eine solche Ergänzung im § 9 Abs. 1 Nr. 23 a vor).

Umweltverträglichkeitsprüfungen

Das aktuelle RROP des Landkreises Stade von 2013 weist die Fläche des ehemaligen Kernkraftwerkes in Stade als Vorranggebiet Energie aus.

Ansprechpartner

Hansestadt Stade - Wirtschaftsförderung

Herr Bunzel

📞+49 4141/401-140

✉️matthias.bunzel@stadt-stade.de