Fläche

chemcoastpark stade west

Teilregion Cuxhaven und Stade

Vorhaben-Nr. der Teilregion: 5

Beschreibung

Ansiedlung von Unternehmen des Recylings und der Umarbeitung von Stoffen, auch von industriellen Reststoffen, der regenerativen Energieerzeugung sowie Ansiedlung und Erweiterung von transformativen industriellen Technologien für die Dekarbonisierung sowie der Gewinnung von kritischen Rohstoffen aus Reststoffen der industriellen Produktion.

Die Potenzialfläche ist geeignet für

  • Ansiedlung NNT-Unternehmen
  • Energieanlage oder -infrastruktur

Standort

chemcoastpark stade west

Größe der Potenzialfläche (ha): 180,00

Netto-Null-Technologien

  • Solartechnologien, einschließlich photovoltaische, thermoelektrische und thermische Solartechnologien
  • Technologie für Onshore-Windkraft und erneuerbare Offshore-Energie
  • Batterie- und Energiespeichertechnologien
  • Technologien zur Ausscheidung und Speicherung von CO2
  • Technologien für nachhaltige alternative Kraftstoffe
  • Technologien für erneuerbare Energie, die nicht unter die vorstehenden Kategorien fallen
  • Energiesystembezogene Energieeffizienztechnologien, einschließlich Wärmenetztechnologien
  • Transformative industrielle Technologien für die Dekarbonisierung, die nicht unter die vorstehenden Kategorien fallen

Nutzungsart der Potenzialfläche

  • Industriegebiet (GI)

Status der Potenzialfläche

  • im B-Plan-Verfahren

Besondere Merkmale und Standortvorteile

- Hafenanbindung möglich, insbesondere ausbaufähig durch Nordhafenerweiterung des bestehenden Industriehafens
- gute Infrastrukturanbindung, insbesondere durch die im Bau befindliche A20 und das bestehende Industriegleis
- Synergieeffekte durch Nutzung von bestehenden Raffinerie- und sonstigen Werkseinrichtungen der benachbarten AOS

Raumwiderstände

Zahlreiche Industrie- und Gewerbestandorte in Deutschland sind Bestandteil einer sog. Gemengelagenproblematik, d.h. dass eine schutzwürdige Wohnbebauung sich im zeitlichen und räumlichen Zusammenhang mit emittierender gewerblich-industrieller Nutzung in deren Einwirkungsbereich in früheren Zeiten entwickelt hat; dies trifft auch auf das elbseitige Industriegebiet und seine Umgebung zu. Solche Standorte können auf Grundlage des aktuellen Planungsrechts nicht - oder nur unter erheblichen Erschwernissen – weiterentwickelt werden: Bestehende Bebauungspläne mit sog. Zaunwertfestsetzungen zum Schall sind angesichts der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nicht anwendungsfähig, neue Bebauungspläne können allerdings vor dem Hintergrund der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur Gliederung von Baugebieten iVm einer immissionsschutzrechtlich zwingend erforderlichen Kontingentierung des Schalls (insbesondere zur Nachtzeit) auch nicht rechtsfehlerfrei erlassen werden. Diese faktische Verunmöglichung von Bauleitplanung in Gemengelagen könnte durch eine Ergänzung des § 9 Abs. 1 a Nr. 23 a dergestalt gelöst werden, als dass den Gemeinden die Möglichkeit zur Festlegung von Emissionskontingenten auch jenseits der reinen Gliederung von Baugebieten eingeräumt wird (die leider nicht mehr zum Abschluss gebrachte Novellierung des Baugesetzbuches in 2024 sah eine solche Ergänzung im § 9 Abs. 1 Nr. 23 a vor).

Umweltverträglichkeitsprüfungen

Nein

Ansprechpartner

Hansestadt Stade - Wirtschaftsförderung

Herr Bunzel

📞+49 4141/401-140

✉️matthias.bunzel@stadt-stade.de