Fläche
chemcoastpark stade ost Erneuerbare Energien Optionen
Teilregion Cuxhaven und Stade
Vorhaben-Nr. der Teilregion:
2
Beschreibung
Potenzial für u.U. Seetransport-gebundene Energie-Infrastruktur. Beispiele: Import von flüssigen Energieträgern wie Ammoniak, Wasserstoff oder synthetischem Erdgas mit anschließendem Weitertransport, energetischer Nutzung, Cracking oder stofflicher Nutzung
Die Potenzialfläche ist geeignet für
- Ansiedlung NNT-Unternehmen
- Energieanlage oder -infrastruktur
Standort
chemcoastpark stade ost, B-Plan Nr. 603Größe der Potenzialfläche (ha): 30,00
Netto-Null-Technologien
- Technologie für Onshore-Windkraft und erneuerbare Offshore-Energie
- Batterie- und Energiespeichertechnologien
- Wärmepumpen und Technologien für geothermische Energie
- Wasserstofftechnologien, einschließlich Elektrolyseure und Brennstoffzellen
- Technologien zur Ausscheidung und Speicherung von CO2
- Technologien für Kernspaltungsenergie, einschließlich Technologien für den Kernbrennstoffkreislauf
- Technologien für nachhaltige alternative Kraftstoffe
- Technologien für erneuerbare Energie, die nicht unter die vorstehenden Kategorien fallen
- Energiesystembezogene Energieeffizienztechnologien, einschließlich Wärmenetztechnologien
- Technologien für erneuerbare Kraftstoffe nicht biogenen Ursprungs
- Transformative industrielle Technologien für die Dekarbonisierung, die nicht unter die vorstehenden Kategorien fallen
- Technologien zum Transport und zur Nutzung von CO2
Nutzungsart der Potenzialfläche
- Industriegebiet (GI)
Status der Potenzialfläche
- B-Plan beschlossen
Besondere Merkmale und Standortvorteile
Bestandteil des Industrieparks Stade mit Optionen zur stofflichen Nutzung regereativ erzeugter Energieprodukte (z.B. Ammoniak), bestehender B-Plan (603) incl. FF-Kartierung und potenzieller Kompensationsmaßnahmen, direkte Nähe zur Elbe und zum Anleger für verflüssigte Gase, bestehender Gleisanschluss
Raumwiderstände
Zahlreiche Industrie- und Gewerbestandorte in Deutschland sind Bestandteil einer sog. Gemengelagenproblematik, d.h. dass eine schutzwürdige Wohnbebauung sich im zeitlichen und räumlichen Zusammenhang mit emittierender gewerblich-industrieller Nutzung in deren Einwirkungsbereich in früheren Zeiten entwickelt hat; dies trifft auch auf das elbseitige Industriegebiet und seine Umgebung zu. Solche Standorte können auf Grundlage des aktuellen Planungsrechts nicht - oder nur unter erheblichen Erschwernissen – weiterentwickelt werden: Bestehende Bebauungspläne mit sog. Zaunwertfestsetzungen zum Schall sind angesichts der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nicht anwendungsfähig, neue Bebauungspläne können allerdings vor dem Hintergrund der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur Gliederung von Baugebieten iVm einer immissionsschutzrechtlich zwingend erforderlichen Kontingentierung des Schalls (insbesondere zur Nachtzeit) auch nicht rechtsfehlerfrei erlassen werden. Diese faktische Verunmöglichung von Bauleitplanung in Gemengelagen könnte durch eine Ergänzung des § 9 Abs. 1 a Nr. 23 a dergestalt gelöst werden, als dass den Gemeinden die Möglichkeit zur Festlegung von Emissionskontingenten auch jenseits der reinen Gliederung von Baugebieten eingeräumt wird (die leider nicht mehr zum Abschluss gebrachte Novellierung des Baugesetzbuches in 2024 sah eine solche Ergänzung im § 9 Abs. 1 Nr. 23 a vor).
Umweltverträglichkeitsprüfungen
Ja, aus dem vorhabengebundenen B-Plan 603
Ansprechpartner
Hansestadt Stade - Wirtschaftsförderung
Herr Bunzel
📞+49 4141/401-140
✉️matthias.bunzel@stadt-stade.de